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Familienrechtliche Beziehungen unterhält nahezu jede Person.
Schnell kann Beratungs- und Vertretungsbedarf in einer Angelegenheit
des Familienrechts entstehen.
Störungen in einer partnerschaftlichen Beziehung, insbesondere der Ehe erfordern fachkundige Beratung. Das vom Gesetz vorgeschriebene Trennungsjahr als Voraussetzung der Ehescheidung macht eine Vielzahl von Regelungen der Ehepartner erforderlich, die unter anderem so wesentliche Bereiche wie das Sorge- und Umgangsrecht zu den gemeinsamen Kindern, Unterhaltsfragen und die Regelung des ehelichen Zugewinns, des Hausrats und der Ehewohnung betreffen.
Nicht selten sind auch steuer- und erbrechtliche Aspekte zu berücksichtigen.

Ein weiterer bedeutsamer Bestandteil des Familienrechts ist das Unterhaltsrecht. Unterhaltsrechtliche Rechtsprechung erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des BGB in Verbindung mit der Anwendung ständig aktualisierter Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Beratungsbedarf besteht insbesondere bei getrenntlebenden oder geschiedenen, wiederverheirateten Vätern und Müttern sowie deren Ehepartnern, Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Vätern nichtehelicher Kinder sowie Kindern des Personenkreises.

 

 

 

 

 

Das Verkehrsrecht vereint verschiedene klassische Rechtgebiete.
Die Teilnahme am Straßenverkehr löst möglicherweise zivil-, versicherungs-, straf-, verwaltungs- und sozialrechtliche Folgen aus.
Nach einem Unfall ist fachkundiger Rat etwa für die straf- und ordnungsrechtlichen Folgen und die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haft- oder der eigenen KASKO-Versicherung von Nöten. Die einzelnen Schadenspositionen müssen beziffert und belegt sein.

 

 

 

 

 

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen regeln alle ein Arbeitsverhältnis betreffenden Rechtsfragen. Besondere Ausgestaltung erhalten sie durch betriebsverfassungsrechtliche Bestimmungen, Regelungen in Tarifverträgen, betriebliche Übungen und letztlich durch den Arbeitsvertag. Sich in diesem komplizierten Regelungsmechanismus zurechtzufinden ist gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber problematisch.
Fachkundiger Rat sollte vor der Abgabe von Erklärungen sowohl zur Begründung und
Ausgestaltung, als auch zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses eingeholt
werden. Wichtige Fragen wie z.B. Vergütung und Urlaub, Arbeitsort und
Arbeitsaufgabe, Befristung, Nebenbeschäftigung und Kündigungsregelungen sollten
geklärt sein.
Das Arbeitsrecht regelt auch die Berufsausbildung und das Arbeitnehmerschutzrecht - etwa das Recht Schwerbehinderter, das Mutterschutzrecht und die Auswirkungen des Wehrdienstes auf das Arbeitsverhältnis.
Das sogenannte kollektive Arbeitsrecht ist eine weitere wichtige Säule dieses
Gebietes. Hier werden insbesondere Fragen der Betriebsverfassung geregelt.

 

 

 

 

 

Kernstück des Privatrechts ist das Zivilrecht. Das BGB und viele Nebengesetze bilden die Grundlage für Sachenrecht, Schuldrecht, Erbrecht u.a.m.. Rechte an Grundstücken, Kauf-, Miet-, Darlehns-, Reiseverträge, das Schadenersatzrecht, Beziehungen der Firmen untereinander oder zwischen Firma und Bürger sind hier geregelt.
Ein wichtiger Schwerpunkt bildet die Durchsetzung von Ansprüchen - die
Zwangsvollstreckung -.